Wasserschutzgebiete
Die öffentliche Wasserversorgung stützt sich vor allem auf Grundwasser, weil es am besten von Verunreinigung geschützt ist und die an Trinkwasser zu stellenden Anforderungen meist von Natur aus erfüllt sind. Der gesamte Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung wird aus Grund- und Quellwasser sowie aus Oberflächenwasser gedeckt.
Um das Grund-, Quell- und Oberflächenwasser weitgehend gegen Verunreinigungen zu schützen, werden im Einzugsbereich der Wasserfassungen Wasserschutzgebiete festgesetzt.
Schutzgebiete werden üblicherweise in Fassungsbereich (Zone I), Engere Schutzzone (Zone II) und Weitere Schutzzone (Zone III bzw. III A und III B) unterteilt. In den einzelnen Zonen sind jeweils bestimmte Nutzungen und Einrichtungen untersagt.
Zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung wurden nachfolgende Wasserschutzgebiete im Gemeindegebiet Kippenheim festgelegt:
- Wasserschutzgebiet Kippenheim
Rechtsverordnung (Anlage: Schutzgebietsplan und Übersichtskarte)
- Wasserschutzgebiet Schmieheim
Rechtsverordnung (Anlage: Schutzgebietsplan)
Ihr Ansprechpartner im Rathaus:
Kai Melder
Bauamtsleiter
Telefon: 07825 903-21
melder@kippenheim.de
Weitergehende Informationen zu Wasserschutzgebieten erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und beim Kartendienst der LUBW.