Das Wahlamt informiert…

Bürgermeisterwahl am 10. November 2024 und einer möglichen Stichwahl am 1. Dezember 2024

Am Sonntag, 10. November 2024, ist die Bevölkerung zur Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Gemeinde Kippenheim aufgerufen.

Gewählt wird in insgesamt 3 Wahlbezirken:

Wahlbezirk 001-01 – Bürgerhaus NORD

Wahlbezirk 001-02 – Bürgerhaus SÜD

Wahlbezirk 002-03 – Festhalle Schmieheim

Die Wahlzeit dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Zur Wahl sind mitzubringen:

Wahlbenachrichtigung und Ausweisdokument: Personalausweis, bzw. Identitätsausweis (Unionsbürger) oder Reisepass.

Das Wahlergebnis wird im Anschluss direkt im jeweiligen Wahllokal ermittelt.

Jedermann hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung der Ergebnisermittlung möglich ist.

Im Anschluss an die Auszählung stellt der Gemeindewahlausschuss das offizielle Ergebnis fest.

Verkündung des Wahlergebnisses:

Die Bekanntgabe des Ergebnisses erfolgt am Wahltag gegen 19:30 Uhr im Bürgerhaus durch die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses.

Zur Ergebnisverkündung mit anschließendem Umtrunk ist die Bevölkerung herzlich eingeladen.

Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Die Briefwahlunterlagen können regulär bis Freitag, 8. November 2024, 18:00 Uhr schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Um sicherzustellen, dass die über Internet oder E-Mail beantragten Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden können, ist die Antragstellung per Internet oder E-Mail bis Donnerstag, 7. November 2024, 12:00 Uhr beschränkt.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist eine Antragstellung auch noch am Samstag, 9. November 2024 bis 12:00 Uhr (Telefon 07825 903-20) sowie am Wahltag, 10. November 2024 bis 15:00 Uhr (Tel. 07825 903-28) möglich.

Wahlbriefe bitte rechtzeitig absenden oder in den Rathaus-Briefkasten einwerfen

Wahlbriefe von Briefwählern müssen so rechtzeitig in die Postbriefkästen eingeworfen werden, dass sie dem Wahlamt noch von der Post zugestellt werden können. In den Briefkasten am Rathaus Kippenheim können die roten Wahlbriefe noch am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr eingeworfen werden. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.

Nicht zugegangene Wahlscheine

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm am Samstag, 9. November 2024 10:00 bis 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein nach telefonischer Voranmeldung (Tel. 07825 903-20) erteilt werden.