Das Wahlamt informiert…
Bürgermeisterwahl am 10. November 2024 und einer möglichen Stichwahl am 1. Dezember 2024
Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 20. Oktober 2024 zugestellt. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt (Telefon: 07825 903-28), Rathaus Kippenheim, Untere Hauptstraße 4, in Verbindung.
Dort wird geprüft, ob Sie in das entsprechende Wählerverzeichnis eingetragen sind. Der Eintrag im Wählerverzeichnis ist Voraussetzung dafür, dass Sie am Wahltag wählen dürfen.
Wahlbenachrichtigung verloren?
Haben Sie die Wahlbenachrichtigung verloren, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises am 10.11.2024 in Ihrem Wahllokal wählen. Welchem Wahllokal Sie zugeordnet sind, erfahren Sie in Zweifelsfällen beim Wahlamt, Rathaus Kippenheim, Untere Hauptstraße 4, Telefon: 07825 903-28. Ihre Wahlbenachrichtigung wird im Wahllokal wegen einer etwaigen Stichwahl nicht einbehalten.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen
Das Wahlamt empfiehlt den Wahlberechtigten, die per Briefwahl wählen möchten, die Briefwahlunterlagen unverzüglich zu beantragen. Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen, als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit in Anspruch nehmen, vor allem, wenn eine Ver- und Rücksendung ins bzw. vom Ausland erfolgt.
Die Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag (10.11.2024) bis zum Ende der Wahlzeit um 18:00 Uhr bei der auf dem Briefwahlumschlag angegebenen Stelle eingegangen sein.
Wahlbriefe die mit der Post befördert werden, müssen so rechtzeitig aufgegeben werden, dass sie bei der letzten Leerung am Freitag, den 08.11.2024 befördert werden. Es wird empfohlen, den Wahlbrief früher zur Post zu geben oder in die Gemeindebriefkästen einzuwerfen. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden.
Die Briefwahlunterlagen können schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Kippenheim beantragt werden.
Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich!
Sie können auf der Wahlbenachrichtigung auch die Unterlagen für eine etwaige Stichwahl beantragen. Wir bitten um Beachtung.
Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Der Antrag ist auszufüllen und zu unterschreiben.
Ebenfalls möglich, ist eine Antragstellung über das Internet. Sie gelangen entweder durch das Abscannen des auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Codes oder über die Internetseite der Gemeinde Kippenheim (https://kippenheim.de) zum Online-Formular. Über folgenden Button auf der Startseite gelangen Sie zur Rubrik „Wahlen“.
Dort erhalten Sie verschiedene Informationen und können das elektronische Formular zum Wahlscheinantrag abrufen. Um Missbrauch auszuschließen, benötigen Sie hierfür die auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebenen Daten.
Um sicherzustellen, dass die über Internet beantragten Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden können, ist die Antragstellung per Internet bis Donnerstag, 07.11.2024, 12:00 Uhr beschränkt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie die Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail (gemeinde@kippenheim.de) beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann schnellstmöglich zugestellt.
Selbstverständlich können Sie die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus Kippenheim, Bürgerbüro beantragen. Wahlberechtigte haben dann auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt im Rathaus durchzuführen.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter 07825 903-28.
Ihre Ansprechpartnerin im Rathaus:
Luisa Bruder
Hauptamtsleiterin
Telefon: 07825 903-23
bruder@kippenheim.de