Altlastenkataster

Das Landratsamt Ortenaukreis erfasst, als untere Bodenschutz- und Altlastenbehörden, soweit für Zwecke des § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz erforderlich, kontinuierlich Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, alt­lastverdächtige Flächen und Altlasten im Bodenschutz- und Altlastenkataster. 

Eine Auskunft kann ab sofort direkt beim Landratsamt Ortenaukreis online beantragt werden.